Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen
Heizungen verbindlich.
Hier die Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Heizungstausch
1. Eine Grundförderung von 30% für Wohngebäude und für alle bisherigen Antragsteller;
2. einen einkommensabhängigen Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer/-innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen;
3. einen Klima-Geschwindigkeitsbonus bis einschl. 2028 von zunächst 20% für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümer/-innen, danach wird der Bonus alle zwei
Jahre um 3% abgesenkt. Voraussetzung - es wird eine funktionstüchtige Gasheizung die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen oder
Nachtspeicherheizung ausgetauscht.
Die Boni sind kumulierbar, jedoch wird der Fördersatz auf 70% begrenzt.
Vermieterinnen und Vermieter erhalten ebenfalls die Grundförderung, dürfen die geförderten Maßnahmen aber nicht über die Miete umlegen.
Förderfähige Investitionskosten für den Heizungstausch: Max. 30.000 € für ein Einfamilienhaus, mit jeder weiteren Wohneinheit erhöhen sich auch die förderfähigen Kosten.
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
Die Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen betragen weiterhin 15%, plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen mit iSFP bei 60.000 € pro WE und bei 30.000 € ohne Sanierungsfahrplan.
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen im Paket, addieren sich nun in der Summe auf 90.000 € innerhalb eines
Kalenderjahres. Neu ist auch ein Kreditangebot - zinsverbilligt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro - für den Heizungstausch und weitere
Effizienzmaßnahmen.
Die bisherige Zuschussförderung energetischer Sanierungsschritte in den BEG Einzelmaßnahmen sowie das Angebot zinsvergünstigter Kredite mit Tilgungszuschuss für
Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau bleiben erhalten. Alternativ kann
auch weiterhin die Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach Einkommenssteuerrecht
in Anspruch genommen werden.
Hier mein Tipp - vor der Sanierung eine geförderte Energieberatung: Bei Sanierungen von Wohngebäuden erhalten Hauseigentümer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse. Geschieht die Umsetzung strukturiert und anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), gibt es für einige Maßnahmen einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent. Der iSFP selbst wird ebenfalls gefördert.
Die Kampagne des BMWK „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ will anregen das wir alle Energie einsparen und dazu beitragen das Deutschland unabhängiger von fossiler Energie wird.
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